2013 wurde die „Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung“ für die Lehrämter an den allgemeinbildenden Schulen in Kraft gesetzt. In der bis heute geltenden Fassung wurde festgehalten, dass die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) bzw. die Referendarinnen und Referendare einen „Medienkurs“ durchlaufen sollen. [1]vgl. z. B. § 15 Absatz 1 LPOIIGym/GemV SL, https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-LPOIIGym_GemVSLpG3 Im Rahmen der theoretischen Unterweisung sollen Kompetenzen „im Gebrauch zeitgemäßer audio-visueller Medien sowie Informations- und Kommunikationsmedien auszubilden und mit den didaktisch-methodischen Möglichkeiten ihres Einsatzes im Unterricht“ erworben werden. [2]vgl. z. B. § 9 Absatz 4 LPOIIGym/GemV SL, https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-LPOIIGym_GemVSLpG3
Gemeinsam mit den Studienseminaren der allgemeinbildenden Schulformen wurde 2018/2019 in einer Arbeitsgruppe ein Konzept erarbeitet. Der „Medienkurs nach LPO II“ wurde als Blended-Learning Szenario auf den Weg gebracht. Eine Broschüre führt in den Ablauf ein.
Die Broschüre wurde von einem Autorenkollektiv bestehend aus Alexander König, Christian Arand und Björn Anton erstellt. Sie steht unter einer Creative Commons-Lizenz (CC BY-SA 3.0 DE) und kann unter Einhaltung bestimmter Bedingungen verwendet werden. Hierzu gehören in jedem Fall die Namensnennung und die Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Ein Hinweis auf den Lizenztext (Link) ist in jedem Fall notwendig.
Fußnoten
↑1 | vgl. z. B. § 15 Absatz 1 LPOIIGym/GemV SL, https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-LPOIIGym_GemVSLpG3 |
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↑2 | vgl. z. B. § 9 Absatz 4 LPOIIGym/GemV SL, https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-LPOIIGym_GemVSLpG3 |